Rathausfassade in Andalusien mit spanischer Flagge über einem Steinbogen im Sonnenlicht

Spanische Staatsbürgerschaft: zehn Jahre, zwei Prüfungen, ein Antrag

Die spanische Staatsbürgerschaft bekommst du als Deutscher nach 10 Jahren legalem Aufenthalt, zwei bestandenen Prüfungen und einer Antragsgebühr von 100 Euro. Den deutschen Pass behältst du dabei. Seit dem 27.06.2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit generell hin. Was das im Einzelnen kostet und wo der Haken bei der Verzichtserklärung sitzt, steht hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: 10 Jahre legaler Aufenthalt nach Artikel 22.1 des Código Civil
  • Fakt: CCSE 85 Euro, DELE A2 138 Euro, Tasa 100 Euro
  • Tipp: Seit 27.06.2024 kostet der spanische Pass nicht mehr den deutschen

Spanische Staatsbürgerschaft: Was am Ende dabei herauskommt

Rechne mit 10 Jahren Wartezeit, mit 85 Euro für die eine Pflichtprüfung, 138 Euro für die andere und 100 Euro Antragsgebühr. Voraussetzung ist ein Aufenthalt, der legal, ununterbrochen und unmittelbar vor dem Antrag bestanden hat. Dazu kommt ein Ordner mit beglaubigten Papieren. Alle müssen am Antragstag gültig sein.

Der spanische Pass ist keine größere Version der Residencia. Er wechselt das Rechtsgebiet. Du wählst bei Parlamentswahlen mit, kannst dich auf Beamtenstellen bewerben, verlierst deinen Status nicht mehr, wenn du ein paar Jahre im Ausland arbeitest, und bewegst dich innerhalb der EU als Unionsbürger statt als Drittstaatsangehöriger mit Aufenthaltstitel. Für Familien mit Kindern im spanischen Schulsystem ist das oft der eigentliche Grund.

Der Weg dorthin ist ein Verwaltungsverfahren. Die Bausteine sind klar. Artikel 22.3 des Código Civil verlangt wörtlich, dass die Wohnsitzzeit „legal, continuada e inmediatamente anterior a la petición“ gewesen sein muss.

Artikel 22.4 verlangt zusätzlich „buena conducta cívica“ und einen ausreichenden Grad der Integration. Gemeint sind Nachweise, keine Beteuerungen. Wer erst seine N.I.E. Nummer beantragt und dann jahrelang in einer Grauzone lebt, sammelt in dieser Rechnung keine Zeit an.

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Wie lange musst du in Spanien gelebt haben?

Die Regel sind 10 Jahre. Sie sind aber nicht das ganze Gesetz. Artikel 22 des Código Civil kennt vier verschiedene Fristen, und welche für dich gilt, hängt an deiner Herkunft, deinem Geburtsort und deinem Familienstand. Für Deutsche ohne spanische Vorfahren und ohne spanischen Ehepartner bleibt es bei der langen Variante.

Der Gesetzestext wird hier konkret. Artikel 22.1 nennt 10 Jahre als Regelfrist, 5 Jahre für anerkannte Flüchtlinge und 2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas oder Portugals sowie für Sepharden. Artikel 22.2 senkt die Frist auf 1 Jahr für mehrere Gruppen, darunter in Spanien Geborene und Ehepartner spanischer Staatsangehöriger. Ein Jahr Ehe reicht dabei nur, wenn zum Zeitpunkt des Antrags weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Trennung vorliegt.

Aufenthaltsfristen der nacionalidad por residencia nach Personengruppe

Personengruppe

Frist

Rechtsgrundlage

Regelfall, unter anderem Deutsche, Österreicher, Schweizer

10 Jahre

Artikel 22.1

Anerkannte Flüchtlinge

5 Jahre

Artikel 22.1

Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals

2 Jahre

Artikel 22.1

Sepharden

2 Jahre

Artikel 22.1

In Spanien Geborene

1 Jahr

Artikel 22.2

Wer das Optionsrecht nicht rechtzeitig ausgeübt hat

1 Jahr

Artikel 22.2

Zwei Jahre unter Vormundschaft oder Pflege einer spanischen Person oder Institution

1 Jahr

Artikel 22.2

Ein Jahr verheiratet mit einer Spanierin oder einem Spanier, ohne Trennung

1 Jahr

Artikel 22.2

Witwe oder Witwer einer spanischen Person, ohne Trennung beim Tod

1 Jahr

Artikel 22.2

Im Ausland geboren, Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter ursprünglich Spanier

1 Jahr

Artikel 22.2

Warum eine Lücke die Uhr zurückdreht

Das Wort „continuada“ trägt das Risiko. Lücken kosten Jahre. Wer seinen Aufenthaltstitel verfallen lässt, zwischendurch zwei Jahre nach Deutschland zurückgeht oder sich aus dem Melderegister streichen lässt, riskiert den Neustart der Zählung.

Wer eine Rückkehr plant und sich in Spanien abmeldet, sollte wissen, dass er damit auch die Grundlage seines Staatsangehörigkeitsantrags anfasst. Die Jahre davor helfen dann nicht mehr. Die Behörde prüft die Zeit rückwärts vom Antragsdatum aus.

Für Ruheständler ist das selten ein Problem. Wer den Ruhestand in Spanien verbringt, hält die Zeit meist ohnehin am Stück durch. Schwierig wird es bei Berufstätigen, die pendeln. Denn für die Staatsangehörigkeit zählt nicht der gefühlte Lebensmittelpunkt, sondern der gemeldete und genehmigte Aufenthalt.

CCSE und DELE A2: die zwei Prüfungen, die du bestehen musst

Artikel 6 des Real Decreto 1004/2015 verlangt zwei Nachweise: ein Sprachdiplom mindestens auf Niveau A2 und einen Test zu Verfassung und Gesellschaft. Beide laufen über das Instituto Cervantes, beide kosten Geld, und beide muss man bestehen. Anwesenheit reicht nicht. Sprachkurse und Arbeitszeugnisse ersetzen die beiden Nachweise nicht.

Der Verfassungs- und Gesellschaftstest (spanisch: CCSE) kostet 85 Euro. Der Preis ist fix. Dafür bekommst du die Prüfungsrechte, das Zertifikat und das offizielle Vorbereitungshandbuch, aus dem die Fragen stammen.

Der Test besteht aus 25 Multiple-Choice-Fragen in maximal 45 Minuten, 15 richtige Antworten reichen zum Bestehen. Das Ergebnis meldet das Instituto Cervantes nach etwa 20 Tagen, und das Zertifikat ist 4 Jahre ab Genehmigung des Prüfungsprotokolls gültig. Danach verfällt es. Eine Anmeldung enthält zwei Versuche, der zweite muss innerhalb von 6 Monaten am selben Prüfungszentrum stattfinden.

Die CCSE-Termine 2026 liegen auf dem 29.01., 26.02., 26.03., 30.04., 28.05., 25.06., 30.07., 24.09., 29.10. und 26.11. August und Dezember fallen aus. Die Anmeldefristen enden jeweils früher, für den Termin im Oktober etwa am 08.10.2026 und für den Termin im November am 05.11.2026. Verpasste Anmeldefristen sind der häufigste Grund, warum sich ein Antrag um ein ganzes Quartal verschiebt.

Das Sprachdiplom DELE A2 kostet in Spanien 138 Euro. Die Preistabelle des Instituto Cervantes für 2026 nennt für Spanien 112 Euro für A1, 138 Euro für A2, 173 Euro für B1, 204 Euro für B2, 225 Euro für C1 und 240 Euro für C2, jeweils in Euro. Verlangt wird nur das Niveau A2.

Fünf Termine, mehr nicht. A2 wird 2026 am 13.02., 17.04., 23.05., 17.10. und 13.11. geprüft. Wer den Termin am 17.10.2026 will, muss sich bis zum 02.09.2026 anmelden. Wer gerade erst anfängt, sollte die Grammatik keiner App allein überlassen und vorher prüfen, was die Lern-Apps leisten und was nicht.

Gebühren des Verfahrens im Überblick

Posten

Betrag

Quelle

CCSE, Verfassungs- und Gesellschaftstest

85 Euro

Instituto Cervantes

DELE A2 in Spanien

138 Euro

Instituto Cervantes, Preistabelle 2026

DELE B1 in Spanien, falls du höher zielst

173 Euro

Instituto Cervantes, Preistabelle 2026

Tasa für den Antrag, Modelo 790 Código 026

100 Euro

Ley 19/2015, Disposición final séptima

Wer die Prüfungen nicht ablegen muss

Artikel 6 des Real Decreto 1004/2015 befreit Staatsangehörige von Ländern, in denen Spanisch Amtssprache ist, vom DELE. Der Rest muss antreten. Ebenso befreit ist, wer bereits ein DELE ab Niveau A2 besitzt. Vom CCSE befreit das Instituto Cervantes Inhaber des spanischen Schulabschlusses ESO.

Nach der Orden JUS/1625/2016 sind Minderjährige unter 18 Jahren und Personen mit gerichtlich geänderter Geschäftsfähigkeit von beiden Prüfungen befreit. Unten liegt eine eigene Grenze. Für die CCSE-Anmeldung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Der Antrag: Unterlagen, Tasa und der elektronische Weg

Das Verfahren läuft elektronisch über die Sede Electrónica des Justizministeriums, und der Justizminister entscheidet am Ende. Beginne mit den Urkunden. Der Papierkram gehört vor die Prüfungsanmeldung: Eine Geburtsurkunde mit Apostille aus Deutschland zu besorgen und beglaubigt übersetzen zu lassen, dauert regelmäßig länger als die Wartezeit auf den nächsten CCSE-Termin.

Vom Antrag bis zur Beeidigung

  1. Aufenthaltszeit prüfen → welche Frist aus Artikel 22 für dich gilt
  2. CCSE und DELE A2 buchen → 85 Euro und 138 Euro, Anmeldefristen beachten
  3. Unterlagen sammeln → Geburtsurkunde mit Apostille, Führungszeugnisse, Meldenachweis
  4. Tasa zahlen → Modelo 790 Código 026, 100 Euro
  5. Antrag elektronisch einreichen → Sede Electrónica, Signatur innerhalb von 2 Monaten
  6. Bescheid abwarten → gesetzliche Frist 1 Jahr
  7. Beeidigen → innerhalb von 180 Tagen nach Zustellung

So läuft die nacionalidad por residencia ab

Diese Unterlagen verlangt die Orden JUS/1625/2016

Die Liste ist kurz. Die Orden JUS/1625/2016 nennt für den Regelfall das normierte Antragsformular, die Geburtsurkunde des Herkunftslandes „debidamente legalizado y traducido en su caso“, den gültigen Reisepass, das Führungszeugnis des Herkunftslandes „debidamente legalizado y traducido“ und den Zahlungsbeleg der Tasa. Für deutsche Urkunden heißt „legalizado“ in der Praxis Apostille nach dem Haager Übereinkommen plus beglaubigte Übersetzung ins Spanische.

Beim spanischen Führungszeugnis und beim Meldenachweis geht es ohne Behördengang. Eine Ermächtigung genügt. Nach derselben Orden ermächtigst du das Ministerium, die Daten beim Registro Central de Penados und beim Melderegister selbst abzufragen.

Wer diese Ermächtigung nicht erteilt, legt das Certificado de empadronamiento und die Strafregisterbescheinigung selbst vor. Dann wird es doch ein Behördengang. Wer mit einer Spanierin oder einem Spanier verheiratet ist, braucht zusätzlich ein „Certificado de Convivencia o Empadronamiento conjunto con el cónyuge“.

Alle Unterlagen müssen bei Antragstellung gültig sein. Strafregisterbescheinigungen ohne eigene Gültigkeitsangabe gelten nach der Orden 6 Monate ab Ausstellung. Für den elektronischen Weg brauchst du eine digitale Signatur, und das Certificado Digital ist dafür der übliche Schlüssel. Ein online angelegter, aber nicht signierter Antrag wird nach 2 Monaten gelöscht.

Unser Experten-Tipp:

Das CCSE-Zertifikat ist 4 Jahre gültig, das Führungszeugnis ohne eigene Angabe nur 6 Monate. Deshalb gehört die Prüfung an den Anfang und die Urkundenbeschaffung ans Ende. Wer es umgekehrt macht, hat am Tag der Antragstellung ein abgelaufenes Papier im Ordner und beginnt die Beschaffung von vorn.

Wie lange die Bearbeitung wirklich dauert

Hier liegt die interessanteste Zahl des Verfahrens. Sie steht nicht im Gesetz. Artikel 11.3 des Real Decreto 1004/2015 setzt eine Höchstfrist von einem Jahr: „El procedimiento deberá ser resuelto y notificado en el plazo máximo de un año.“ Läuft das Jahr ohne Entscheidung ab, gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Praxis sieht anders aus. Das Ministerio de Justicia weist zum 31.03.2026 insgesamt 281.099 offene Anträge auf nacionalidad por residencia aus. Im Zeitraum seit 2021 hat dieselbe Statistik 1.143.527 Entscheidungen erfasst, davon 1.030.641 Bewilligungen, 75.431 Ablehnungen und 37.455 archivierte Verfahren.

Eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer veröffentlicht das Ministerium nicht. Die Statistik zählt Fälle, keine Monate. Die Zahl der offenen Verfahren ist deshalb der ehrlichste Anhaltspunkt, den es gibt.

Was das für dich heißt, ist unbequem. Die gesetzliche Jahresfrist ist kein Versprechen, sondern der Punkt, ab dem dir der Weg über die Verwaltungsgerichte offensteht. Artikel 22.5 des Código Civil hält ausdrücklich fest, dass Bewilligung und Ablehnung „deja a salvo la vía judicial contencioso-administrativa“. Viele Anträge werden deutlich später entschieden, und wer das einkalkuliert, ärgert sich weniger.

Kommt der Bescheid, beginnt eine kurze Frist. Nach Artikel 21.4 des Código Civil erlischt die Bewilligung 180 Tage nach ihrer Zustellung, wenn du in dieser Zeit nicht vor der zuständigen Stelle erscheinst. Wer in dieser Phase im Ausland arbeitet, sollte die Post im Blick behalten. Die 183-Tage-Regel des Steuerrechts hat mit dieser Frist übrigens nichts zu tun, auch wenn beide Zahlen ähnlich klingen.

Eid und Verzichtserklärung: was im Gesetz steht

Am Ende steht ein Termin. Artikel 23 des Código Civil knüpft den Erwerb an drei Bedingungen, und die zweite davon ist der Grund, warum dieses Thema so viele Halbwahrheiten produziert. Wir trennen deshalb sauber, was der Gesetzestext verlangt und was er in der Beziehung zu deinem Heimatrecht bewirkt.

Artikel 23 a) verlangt, dass ein Antragsteller über vierzehn Jahre „jure o prometa fidelidad al Rey y obediencia a la Constitución y a las leyes“. Artikel 23 b) verlangt: „Que la misma persona declare que renuncia a su anterior nacionalidad.“ Artikel 23 c) verlangt die Eintragung im Registro Civil. Erst mit dieser Eintragung bist du Spanier.

Von der Verzichtserklärung gibt es Ausnahmen. Sie stehen im selben Satz. Artikel 23 b) schließt an: „Quedan a salvo de este requisito los naturales de países mencionados en el apartado 1 del artículo 24 y los sefardíes originarios de España.“ Artikel 24.1 nennt die ibero-amerikanischen Länder, Andorra, die Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen nicht auf dieser Liste.

Für Deutsche ist sie Pflicht. Ob sie im Herkunftsland eine Wirkung entfaltet, entscheidet aber nicht Spanien, sondern das Recht des Herkunftslandes. Genau an dieser Stelle gehen die Antworten für Deutschland, Österreich und die Schweiz auseinander.

Darfst du deinen deutschen Pass behalten?

Für Deutsche lautet die Antwort seit dem 27.06.2024 ja. Das ist noch nicht lange so. An diesem Tag ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten, und damit ist die alte Grundregel gefallen. Im Netz stehen bis heute unzählige Seiten mit der früheren Rechtslage, weshalb sich der Blick auf die amtliche Quelle lohnt.

Die Formulierung ist eindeutig. Das Bundesverwaltungsamt schreibt wörtlich: „Mehrstaatigkeit wird in Deutschland ab sofort generell hingenommen. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit tritt nicht mehr ein.“ Und weiter: „Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist das so genannte Beibehaltungsverfahren abgeschafft worden.“ Das Auswärtige Amt formuliert es aus der anderen Richtung: „Deutsche Staatsangehörige können seit dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.“

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens wirkt die Reform nicht zurück: Für Ereignisse vor dem 27.06.2024 gilt nach Auskunft des Auswärtigen Amts weiterhin das alte Recht. Wer also vor diesem Datum ohne Beibehaltungsgenehmigung eingebürgert wurde, hat einen anderen Fall.

Zweitens verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin durch Verzicht nach § 26 StAG oder durch Entlassung, und beides funktioniert nur auf eigenen Antrag beim Bundesverwaltungsamt. Von allein passiert das nicht. Erst „mit Aushändigung der Verzichtsurkunde durch die Auslandsvertretung wird der Verzicht wirksam“.

Bei den Nachbarn kippt die Antwort. Österreich hält am Verlustprinzip fest: „Die Staatsbürgerschaft verliert von Gesetzes wegen, wer aufgrund seines Antrags, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt“, so § 27 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, und der Verlust tritt nur dann nicht ein, wenn vor dem Erwerb eine Beibehaltung beantragt und bewilligt wurde. Die Schweiz kennt diese Hürde nicht: Nach Angabe des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten ist „seit dem 1. Januar 1992 die mehrfache Staatsangehörigkeit gemäss Schweizer Recht ohne Einschränkungen zulässig“.

Dieser Artikel zitiert Rechtstexte und Behördenauskünfte. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Doppelstaatigkeit hängt viel am Einzelfall, etwa an Geburtsdatum, früheren Einbürgerungen und dem Zeitpunkt der Beeidigung.

Wer Zweifel hat, lässt seinen konkreten Fall von einer Anwältin oder einem Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht prüfen, bevor er den Termin beim Registro Civil wahrnimmt. Danach ist die Erklärung abgegeben. Mehr zu den Etappen davor findest du in unserem Auswandern-Bereich.

Ein Punkt bleibt so oder so. Zwei Prüfungen entscheiden über den Antrag, und eine davon wird auf Spanisch abgelegt und auf Spanisch bewertet. Wer sein Spanisch bisher an der Bar trainiert hat, merkt im DELE A2 schnell, dass die schriftliche Aufgabe eine andere Baustelle ist. Regelmäßiger Unterricht mit einer Muttersprachlerin bringt in diesem Punkt mehr als jede Vokabel-App.

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Häufige Fragen

An amtlichen Gebühren fallen 85 Euro für den CCSE, 138 Euro für das DELE A2 in Spanien und 100 Euro Tasa nach der Ley 19/2015 an. Dazu kommen Apostille, beglaubigte Übersetzungen und gegebenenfalls eine Gestoria, also ein lokales Steuer- und Behördenbüro. Deren Preise setzt jeder Anbieter selbst fest.

4 Jahre. Gezählt wird ab dem Tag, an dem das Prüfungsprotokoll genehmigt ist, nicht ab dem Prüfungstag. Bis das Ergebnis vorliegt, vergehen rund 20 Tage. In den 85 Euro der Anmeldung steckt ein zweiter Versuch, der binnen 6 Monaten und im gleichen Prüfungszentrum abgelegt werden muss.

Es sind zwei getrennte Rechtsordnungen. Artikel 23 b) des Código Civil verlangt die Erklärung bei der Beeidigung und nimmt davon nur die in Artikel 24.1 genannten Länder sowie Sepharden aus. Ob die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch endet, richtet sich allein nach deutschem Recht, und das Bundesverwaltungsamt stellt fest, dass ein Verlust durch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit nicht mehr eintritt.

10 Jahre Aufenthalt, zwei Prüfungen, drei Gebühren und ein Ordner Urkunden. Das dauert. Es ist keine Aufgabe für ein Wochenende, sondern eine Etappe in einem längeren Plan. Wer wissen will, wie sich Residencia, Steuerpflicht, Schulwahl und Einbürgerung zeitlich ineinanderschieben, braucht eine Übersicht über alle Schritte statt einzelner Merkzettel.

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Fazit

Zehn Jahre legaler, ununterbrochener Aufenthalt nach Artikel 22.1 des Código Civil stehen zwischen einem deutschen Zuwanderer und dem spanischen Pass. Sprache und Immobilien verkürzen nichts. Dazu 85 Euro für den CCSE, 138 Euro für das DELE A2 und 100 Euro Tasa. Für die Bearbeitung gilt eine gesetzliche Höchstfrist von einem Jahr.

Seit dem 27.06.2024 trägt die Sorge nicht mehr, die viele vom Antrag abhält. Artikel 23 b) beendet deinen Pass nicht. Das Bundesverwaltungsamt hält fest, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen nicht mehr verloren geht, und wer sich trotzdem abschrecken lässt, wartet 10 Jahre auf eine Entscheidung, die er nie trifft. Österreicher schauen besser hin, denn § 27 des Staatsbürgerschaftsgesetzes sieht den Verlust weiterhin vor.

Quellen und Stand

BOE, Código Civil, Artikel 21 bis 24 (abgerufen 21.09.2026) · BOE, Real Decreto 1004/2015 (abgerufen 21.09.2026) · BOE, Orden JUS/1625/2016 (abgerufen 21.09.2026) · BOE, Ley 19/2015, Disposición final séptima (abgerufen 21.09.2026) · Instituto Cervantes, Preis und Termine der Prueba CCSE (abgerufen 21.09.2026) · Instituto Cervantes, Tabla de precios DELE 2026 und Fechas de examen (abgerufen 21.09.2026) · Ministerio de Justicia, Datos estadísticos básicos de nacionalidad, Stand 31.03.2026 · Bundesverwaltungsamt, Beibehaltung (abgerufen 21.09.2026) · Auswärtiges Amt, Staatsangehörigkeitsrecht, wichtige Änderungen (abgerufen 21.09.2026) · oesterreich.gv.at, Verlust der Staatsbürgerschaft (abgerufen 21.09.2026) · EDA, Doppelte Staatsbürgerschaft (abgerufen 21.09.2026). Geprüft am 21.09.2026.

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